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Maßnahmenzeitraum: 04.10.2021 - 30.10.2022, Förderung von Weiterbildungen

Die Maßnahmen beinhalten Softwareschulungen sowie Fachschulungen in den Bereichen Bauvertragsrecht und der Technischen Ausrüstung. Mit den Schulungen kann die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter aufrecht erhalten und erweitert werden. Die Weiterbildungen sind unabkömmlich, um dem sich wandelnden Stand der Technik sowie den daraus resultierenden Marktanforderungen gerecht zu werden.

Die Maßnahmen werden gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.

weiterführende Informationen

https://esf.brandenburg.de

https://ec.europa.eu